Rechtsschutzversicherung
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Beratungsrechtsschutz für Patientenverfügung
Beratungsrechtsschutz für Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
Die Beratungsrechtsschutz Versicherung für Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten hilft bspw. wenn der Versicherte verhindern möchte, dass im Falle einer eintretenden schweren Erkrankung lebensverlängernde Maßnahmen bei ihm eingeleitet werden. Zu diesem Zweck möchte er gemeinsam mit einem Anwalt eine Patientenverfügung aufsetzen.
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