Rechtsschutzversicherung
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Beratungsrechtsschutz | Definition
Beratungsrechtsschutz im Familienrecht, Lebenspartnerschaftsrecht und Erbrecht
Die Beratungsrechtsschutz Versicherung schützt bspw. in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer in einem Erbfall übergangen wird und herausfinden möchte, in welcher Höhe ihm der Pflichtteil zusteht. In solchen Angelegenheiten trägt die Beratungsrechtsschutz Versicherung die Beratungskosten. Bei mehreren Tarifen werden die Anwaltskosten nur übernommen, sofern der Anwalt nicht weitergehend für den Versicherungsnehmer tätig ist.
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