Rechtsschutzversicherung
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Erweiterter Straf-Rechtsschutz | Definition
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Die erweiterte Straf-Rechtsschutz-Versicherung hilft, wenn dem Versicherten zu Unrecht vorgeworfen wird, eine der folgenden Vergehen begangen zu haben: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Diebstahl, Sachbeschädigung. Also beispielsweise dann, wenn der Nachbar eine Strafanzeige wegen angeblicher Beleidigung gegen den Versicherten erstattet.
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