Rechtsschutzversicherung
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Telefonische Rechtsberatung | Definition
Telefonische Rechtsberatung
Die telefonische Rechtsberatung kann bei manchen Rechtsschutz-Versicherern als Bestandteil des Rechtsschutz-Vertrags bei rechtlichen Fragen behilflich sein. Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen haben Anspruch auf eine telefonische Erstberatung durch einen von der Rechtsschutz Versicherung vermittelten Rechtsanwalt. Diese Leistung kann schon bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses genutzt – ganz gleich welcher Art. Die telefonische Rechtsberatung kann auch dann beansprucht werden, wenn kein Rechtsschutzfall eingetreten ist. Meist wird die telefonische Rechtsberatung begrenzt (bspw. auf 2 telefonische Erstberatungsgespräche pro Kalenderjahr).
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