Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht | Definition

Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht

Die Rechtsschutz-Versicherung im Vertragsrecht und Sachenrecht hilft, wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen. Beispiel: Die Spülmaschine war defekt und zwei Wochen nach der Reparatur treten wieder Mängel auf. Dennoch besteht der Kundendienst auf eine vollständige Bezahlung der Rechnung. Hier übernimmt die Rechtsschutz für Vertragsrecht und Sachenrecht die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung.

 

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2012