Steuer-Rechtsschutz-Versicherung

Steuer-Rechtsschutz-Versicherung - Was erstattet die Steuer-Rechtsschutzversicherung?

Eine Steuer-Rechtsschutz-Versicherung erstattet Kosten, die durch Verfahren vor einem deutschen Verwaltungsgericht oder Strafgericht anfallen. Im Allgemeinen werden Streitfälle erstattet, welche folgende Steuerarten betreffen: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Kirchensteuer, KFZ-Steuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Kapitalertragssteuer und Vermögenssteuer. Außerdem umfasst die Steuer-Rechtsschutz-Versicherung auch Verfahren, bei denen es sich um Gebühren, Zölle oder Beiträge handelt.


Steuer-Rechtsschutzversicherung - LeistungenSteuer-Rechtsschutz

Als bekanntestes Beispiel für die Einsatzbereiche der Straf Rechtschutzversicherung kann man die Steuererklärung anführen Wenn das Finanzamt einzelne Punkte der Steuererklärung oder auch die Steuererklärung als Ganzes nicht anerkennt und der Verbraucher mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, fällt dies in den Aufgabenbereich der Straf Rechtsschutz Versicherung. Dabei ist es irrelevant, mit welchen Punkten der Steuererklärung das Finanzamt nicht einverstanden ist. Ob es sich um nicht anerkannte Werbekosten handelt oder die Anschaffung von Büromaterial - wenn der Verbraucher gegen die Entscheidung des Finanzamtes rechtlich vorgehen möchte, können die anfallenden Kosten von der Steuer Rechtsschutz Versicherung erstattet werden.


Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten beinhaltet im Allgemeinen folgende Bereiche:


Steuer-Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht - Beispiele aus der Praxis

 

Steuer-Rechtsschutzversicherung - Weitere Beispiele

Auch Probleme rund um die KFZ-Steuer, wenn bspw. das Finanzamt ein nachgerüstetes Fahrzeug nicht als schadstoffarm anerkennen will, fallen in den Bereich der Steuer-Rechtsschutzversicherung. Des Weiteren werden von der Steuer-Rechtsschutzversicherung Kosten übernommen, in Fällen, in denen die Kommunen die Kosten der Abwasserentsorgung erhöhen oder wenn das Zollamt Zölle auf die Einfuhr bestimmter Waren erhebt. Zu beachten besonders in diesem Zusammenhang ist, dass der Schutz durch eine Steuer-Rechtsschutz-Versicherung nur vor inländischen Gerichten greift und nie vor ausländischen Gerichten. Der vorher notwendige Einspruch wird zudem nicht von der Steuer-Rechtsschutzversicherung übernommen, sondern der Schutz greift erst ab dem Zeitpunkt, an dem Klage erhoben wird.

 

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2012