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Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht
Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht
Der Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht hilft bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und wegen dinglicher Rechte im Privatbereich. Wenn bspw. gekaufte Ware mangelhaft ist, hilft die Vertragsrecht und Sachenrecht Rechtsschutz, den Kaufpreis zu mindern oder einen Ersatz zu bekommen.
Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht beinhaltet im Allgemeinen folgende Bereiche:
- Dienstleistung
- Versicherungen (bspw. Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
- Finanzierung
- Darlehen
- Kauf oder Verkauf
- Reparaturen
- Leihe
- Reisevertrag
- Werkvertrag
Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht - Beispiele aus der Praxis
- Eine erworbene Musikanlage funktioniert nicht ordnungsgemäß.
- gelieferte Möbel (z.B. Einbauküche, Polstergarnitur, Schrankwand) weichen von dem ab, was bestellt wurde.
- Nach dem Kauf einer Geschirrspülmaschine stellen sich technische Mängel heraus, die nicht vollständig behoben werden können (sog. "Montagsartikel").
- das minderjährige Kind meldet sich ohne Wissen der Eltern bei einem Fitness-Studio an und die Eltern sollen die Beiträge zahlen.
- in einer Wohnung hat es gebrannt. Die Hausratversicherung weigert sich allerdings, den Schaden zu ersetzen, weil er angeblich grob fahrlässig verursacht wurde.
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