Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

 

Arbeitsrechtsschutzversicherung | Arbeitsrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutzversicherung - Wann ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung notwendig?

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn sich aus einem Konflikt mit dem Arbeitgeber ein kostspieliger Rechtsstreit entwickelt. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt dann unter anderem die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten und Zeugenkosten. Verliert der Arbeitnehmer den Prozess, trägt die Arbeitsrechtsschutzversicherung auch die Kosten des Gegners. Daher ist dieser Rechtsschutz Baustein ein sehr wichtiger im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann bei den meisten Rechtsschutz Versicherern in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Arbeitnehmer selbst und seine Familie bei Konflikten im privaten wie auch im beruflichen Bereich absichern. In der Regel ist bei solchen Rechtsschutz Kombipaketen neben dem Versicherungsnehmer auch der Lebenspartner bzw. Ehepartner und auch die Kinder abgesichert. Dabei gilt der Rechtsschutz für minderjährige Kinder sowie für volljährige unverheiratete Kinder in der ersten Berufsausbildung. Zudem setzen die meisten Rechtsschutzversicherungen voraus, dass das Kind im Haushalt der Eltern wohnt.


Arbeitsrechtsschutzversicherung - BeispieleArbeitsrechtsschutzversicherung

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung reguliert Fälle, die in direktem Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen oder auch Dienstverhältnissen stehen. Dazu gehören Rechtsstreitigkeiten wie z.B. Zahlungsausfälle, Uneinigkeiten bei Kündigungen oder auch falsch ausgestellte Arbeitszeugnisse oder Uneinigkeit bei Arbeitszeugnissen. Weitere Anwendungen sind auch Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf die Themen Mutterschutz, Lohnzahlungen, Abmahnungen, Kündigung, Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere, Urlaub sowie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Auch fehlerhaftes Verhalten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist üblicherweise von der Arbeitsrechtsschutzversicherung gedeckt. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung tritt dann folglich ein, wenn der Arbeitnehmer seiner Ansicht nach zu Unrecht gekündigt wurde oder Konflikte bezüglich der Abfindungshöhe bestehen. Führt eine eventuelle Versetzung zu einer Verschlechterung der beruflichen Position oder der beruflichen Perspektive kann dies ein Grund zur Klage sein. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Herausgabe der Lohnsteuerkarte verweigert. Auch bei Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz greifen manche Arbeitsrechtsschutzversicherung-Policen.

In solchen Fällen übernimmt die Arbeitsrechtsschutzversicherung die entsprechenden Rechtsberatungen und ggf. Prozesse und ermöglicht dadurch dem Versicherten, mit seinem individuellen Anliegen vor ein Arbeitsgericht zu treten, um sein Recht geltend zu machen. Im Allgemeinen prüft die Rechtsschutzversicherung den vorliegenden Fall, um einzuschätzen, ob eine Aussicht auf Erfolg besteht.


Arbeitsrechtsschutzversicherung - Versicherungssumme

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme deckelt die maximal zu erbringende Kostenübernahme des Falles. Die meisten Rechtsschutz Tarife beinhalten eine Deckungssumme von 250.000,- € oder 300.000,- €, die meist ausreichend sind, um alle mit dem Rechtsstreit in Verbindung stehenden Kosten abdecken zu können. Damit der Arbeitnehmer (bzw. die versicherte Person; der Versicherungsnehmer) auf der sicheren Seite steht, hat er die Möglichkeit einen Arbeitsrechtsschutz Tarif abzuschließen, der eine unbegrenzte Versicherungssumme beinhaltet.


Arbeitsrechtsschutzversicherung - Leistungen

In einem Arbeitsrechtsschutzfall müssen zunächst einmal die Anwaltskosten beglichen werden, wobei der Versicherte in der Regel einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Einige Rechtsschutz-Tarife bieten dabei eine verminderte Selbstbeteiligung an, wenn die Versicherung den Anwalt auswählen darf. Doch nicht allein diese Kosten werden von der Arbeitsrechtsschutzversicherung getragen. Um zur Klärung des individuellen Sachverhalts beizutragen, müssen oft noch Sachverständige hinzugezogen werden. Durch eine gute Arbeitsrechtsschutzversicherung werden im Normalfall auch Kosten getragen. Die Relevanz einer guten und leistungsstarken Arbeitsrechtsschutzversicherung wird vor allem dann deutlich, wenn man sich klar macht, dass bei Gerichtsverfahren zum Arbeitsrecht die Kosten der beteiligten Kontrahenten anteilig berechnet werden, solange sich das Verfahren in der ersten Instanz befindet. Dies ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wie auch in anderen Rechtsschutzbereichen müssen bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung dem Versicherer alle Kosten zeitnah mitgeteilt werden, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Auseinandersetzung stehen. Nur dann können die anfallenden Kosten für den Rechtsanwalt, die Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie die Gerichtsgebühren übernommen werden.

Zu beachten: Sollte sich Ihr Arbeitgeber im angrenzenden Ausland befinden (Österreich, Schweiz, Niederlande etc.), muss geprüft werden, ob die Arbeitsrechtsschutzversicherung auch in diesem Fall leistet. Lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen.


Arbeitsrechtsschutzversicherung - Weitere Leistungsbereiche

Arbeitsrechtsschutzversicherung VergleichEinige Versicherer schließen auch einige weitere verwandte Bereiche in den Versicherungsschutz mit ein. Bspw. sind hier Verstöße gegen etwaige Sicherheitsbestimmungen im Betrieb (Ordnungswidrigkeit) oder auch Verhandlungen im Hinblick auf Rentenansprüche nach Arbeitsunfällen zu nennen. Für bestimmte Berufsgruppen bzw. Berufe werden teilweise spzielle Bausteine angeboten, bei denen die berufsspezifischen Belange gewahrt werden. So leistet die Arbeitsrechtsschutzversicherung bspw. bei angestellten Ärzten bei Themen wie Behandlungsfehler oder unterlassene Hilfeleistung (berufliches Fehlverhalten).


Arbeitsrechtsschutzversicherung - Kosten

Die Beiträge einer Arbeitsrechtsschutzversicherung werden bestimmt durch die Deckungssumme (üblicherweise 300.000 €, manchmal auch unbegrenzt), die Höhe der Selbstbeteiligung und durch den Versicherungsumfang. So sind bei einigen Versicherungsangeboten die Kosten für die telefonische Beratung begrenzt, eventuelle Mehrkosten müssen in diesem Fall vom Versicherungsnehmer getragen werden.

 

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