Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

 

Berufsrechtsschutzversicherung | Berufsrechtsschutz

Berufsrechtsschutzversicherung - Hilfe bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber

Eine Berufsrechtsschutzversicherung greift bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder einem Dienstverhältnis bzw. einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Häufig vorkommende arbeitsrechtliche Streitigkeiten ereignen sich im Bereich der Gehalts- und Lohnzahlungen, der Vergütung während der Ausbildung, der Urlaubsansprüche, bei Kündigungen und deren Fristen, bei der Handhabung der Arbeitszeugnisse oder bei der Betriebsrente bzw. zu zahlenden Ruhegelder. Dabei trägt die Berufsrechtsschutzversicherung das finanzielle Risiko, wenn der Versicherungsnehmer bspw. nach einer Kündigung gegen den ehemaligen Arbeitgeber gerichtlich vorgehen möchte. Übernommen werden dabei die Kosten für die Vertretung durch den Rechtsanwalt in erster Instanz, die Kosten für die außergerichtliche Vertretung und die Gerichtskosten. Aufgrund der Reform der Gebührenordnung für Rechtsanwälte sind die Gerichtsverfahren besonders im Bereich des Berufsrechtsschutzes deutlich teurer geworden.


Berufsrechtsschutzversicherung - Leistungen der BerufsrechtsschutzversicherungBerufsrechtsschutzversicherung

Die Hauptaufgabe der Berufsrechtsschutzversicherung besteht darin, die Kosten für den Anwalt, das Gericht und eventuell auch für Sachverständige und Gutachter zu übernehmen, die dem Versicherten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen können. Die möglichen Streitfälle sind besonders im Bereich des Berufsrechtsschutzes äußerst vielfältig. Oftmals wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Gehaltsfragen, Regelung von Überstunden, Urlaubszeiten, Uneinigkeit bei Ausstellung von Arbeitszeugnissen oder typischerweise bei Kündigungen. Da solche Streitigkeiten in vielen Fällen vor Gericht enden, zumindest aber zur Einschaltung eines Anwalts führen, ist es für den Arbeitnehmer erleichternd, wenn die entstehenden Kosten durch eine Berufsrechtsschutzversicherung getragen werden. Aufgrund der Vielfalt der möglichen Sachbereiche innerhalb des Berufsrechtsschutzes, sollte darauf geachtet werden, dass die verschiedenen Rechtsarten und die am häufigsten vorkommenden Sachverhalten auch Vertragsbestandteil sind. Denn diese sind bei weitem nicht in allen Berufsrechtsschutz-Tarifen identisch, sondern können sich gravierend voneinander unterscheiden.

Die Berufsrechtsschutzversicherung hilft also nicht nur bei Kündigungen, sondern generell bei allen Streitigkeiten rund um den Arbeitsplatz. Die häufigsten Streitfälle einer Berufsrechtsschutzversicherung sind:


Die Probleme im beruflichen Alltag können sehr vielfältig sein. Ebenso vielseitig muss auch der Versicherungsschutz einer Berufsrechtsschutzversicherung gestaltet sein. Deshalb sollte genau darauf geachtet werden, in welchen Fällen die jeweilige Berufsrechtsschutzversicherung leistet und auch in welcher Höhe, sprich wie hoch der Versicherungsschutz in den diversen Bereichen angesetzt ist. Denn die vereinbarte Versicherungssumme bestimmt die maximal übernommenen Zahlungen für anfallende Gerichtsgebühren oder Anwaltshonorare, daher sollte diese Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt sein, um den Versicherten in ausreichendem Maße vor den finanziellen Folgen eines Rechtstreites zu schützen.


Berufsrechtsschutzversicherung - Bereiche der Berufsrechtsschutzversicherung

Zu den im Zusammenhang mit dem Berufsrechtsschutz gehörenden rechtlichen Sachbereichen zählen zum Beispiel das Strafrecht, das Vertragsrecht, das Sachrecht und auch das Recht in Zusammenhang mit den Sozialgerichten. Diese Bausteine lassen sich nur als Arbeitnehmer wählen, da es für Selbstständige und Freiberufler andere Tarifoptionen in Form einer Firmenrechtsschutzversicherung oder einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung gibt. Um im Bereich der Berufsrechtsschutzversicherung eine Leistungspflicht im Schadensfall auszulösen, ist es unerheblich, ob der Versicherte den Arbeitgeber verklagen möchte oder ob der Arbeitnehmer selbst verklagt werden soll, also der Arbeitgeber von seiner Seite aus einen Anspruch durchsetzen möchte. Die Berufsrechtsschutzversicherung greift in beiderlei Fällen.

 

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