Letzte Aktualisierung: 06.04.2024

 

Familienrechtsschutzversicherung | Familienrechtsschutz

Familienrechtsschutzversicherung - Wer ist bei der Familienrechtsschutzversicherung versichert?

Die Familienrechtsschutzversicherung versichert neben dem Versicherungsnehmer auch den im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartner, sowie die minderjährigen Kinder als auch volljährige Kinder, die nicht in einer Lebenspartnerschaft leben und noch keine berufliche Tätigkeit ausüben. Manche Familienrechtsschutz Versicherungen ermöglichen auch die Mitversicherung der Kinder des nichtehelichen Lebenspartners (bspw. aus erster Ehe). In diesem Fall müssen bei der Antragstellung die Namen der Kinder und des Lebenspartners angegeben werden.

Die Familienrechtsschutzversicherung sichert eine Familie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich ab. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht bei einer Klage häufig ein hohes finanzielles Risiko, da sich der Ausgang eines Prozesses nur schwer abschätzen lässt. Wer einen Rechtsstreit verliert und über keine Familienrechtsschutzversicherung verfügt, muss normalerweise die anwaltlichen Kosten, Gebühren und Gerichtskosten selbst tragen. Aufgrund der in Deutschland erhöhten Prozessbereitschaft und der komplizierten Rechtsprechung, ist eine Familienrechtsschutzversicherung besonders im privaten Bereich sehr zu empfehlen.


Familienrechtsschutzversicherung - Was ist bei der Familienrechtsschutzversicherung versichert?Familienrechtsschutzversicherung

Eine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt in einem Rechtsstreit sämtliche Rechtsanwaltskosten und falls nötig auch die anfallenden Prozesskosten und etwaige Gebühren bis zur Höhe der entsprechenden Versicherungssumme. Diese liegt bei vielen Rechtsschutz-Tarifen bei 300.000,- €. Manche Tarife leisten bis zu 1 Mio. €; einige andere Familienrechtsschutz-Tarife beinhalten eine unbegrenzte Versicherungssumme. Im Allgemeinen können in einer Familienrechtsschutzversicherung folgende Rechtsbereiche versichert werden:

 

Neben den aufgeführten Rechtsbereichen bieten die Anbieter der Familienrechtsschutzversicherung unterschiedliche Zusatzleistungen und Optionen für ihre Kunden bereit. Mit diesen zusätzlichen Leistungen kann der Rechtsschutzvertrag genau an die Wünsche und Bedürfnisse des Versicherungsnehmers und seiner Familie angepasst werden.


Familienrechtsschutzversicherung - Vergleich der Leistungen der Familienrechtsschutzversicherung

Auch bei der Familienrechtsschutzversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, gewünschte Rechtsbereiche (ggf. gegen Mehrbeitrag) in den Versicherungsschutz mit einzuschließen oder abzuwählen (und dadurch ggf. den Beitrag zu verringern). Auf diese Weise kann eine Familienrechtsschutzversicherung individuell gestaltet und dem eigenen Bedarf und den eigenen Wünschen angepasst werden. Somit kann man im Ernstfall auf einen optimal passenden Versicherungsschutz zugreifen. Dies setzt vor dem Vertragsabschluss einen sorgfältigen Familienrechtsschutz Vergleich voraus, um sich mit den zur Verfügung stehenden Versicherungsleistungen auseinanderzusetzen. Nur so kann bestimmt werden, welche Rechtsbereiche benötigt werden und auf welche Bereiche verzichtet werden kann. Zur Wahl stehen in den meisten Familienrechtsschutz-Tarifen die oben aufgeführten Rechtsgebiete. Der Antragsteller kann entsprechend auswählen, welche Bereiche Bestandteil seiner Familienrechtsschutzversicherung sein sollen.


Familienrechtsschutzversicherung - Vorteile der Familienrechtsschutzversicherung

Ein Familienrechtsschutzversicherung-Vertrag bietet einige wesentliche Vorteile gegenüber dem separaten Abschluss einer Single-Rechtsschutzversicherung. Zunächst ist der bürokratische Aufwand geringer. Die Familie hat einen Ansprechpartner und bei nur einem Versicherungsschein auch einen raschen Überblick über ihren Rechtsschutz Versicherungsvertrag. Weiterhin ist die gesamte Familie umfassend geschützt. Der Familienrechtsschutz trägt somit auch zur Gewissheit bei, dass in keinem Fall ein Risiko vor zu hohen Anwaltskosten und Gerichtskosten besteht.

Nicht zuletzt sichert man sich bei einer Familienrechtsschutzversicherung einen Preisvorteil, da der Versicherungsschutz wesentlich preiswerter abgeschlossen werden kann, als wenn sich jedes Familienmitglied einzeln versichern lassen würde. Bei der Abwicklung von Schadenfällen, bei denen ggf. mehrere Familienmitglieder involviert sind, ist es vorteilhaft, nur eine Versicherungsgesellschaft in den Sachverhalt einbeziehen zu müssen. So wird das Risiko vermieden, dass die eine Versicherung versucht, bei der jeweils anderen Regress zu nehmen und dadurch die gesamte Schadenfallabwicklung unnötig in die Länge gezogen wird, was in der Praxis nicht selten vorkommt.

 

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