Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

 

Rechtsschutzversicherung | Kündigung

Rechtsschutzversicherung - Kündigung einer Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann - wie jede andere Versicherung auch - regulär nach Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, nach Ablauf einer bestimmten Frist. Grundsätzlich unterscheidet man 3 Möglichkeiten für eine Kündigung einer Rechtsschutzversicherung: 1. Die sog. ordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung, 2. die sog. außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung bspw. nach einer Beitragserhöhung und 3. die Kündigung der Rechtsschutzversicherung nach einer Regulierung eines Schadensfalles bzw. eine Schadenereignisses.


Rechtsschutzversicherung Kündigung - 1. Ordentliche Kündigung Rechtsschutzversicherung Kündigung

Der erste Fall beschreibt die ordentliche Kündigung. Alle Versicherungsverträge haben eine bestimmte Laufzeit. Über welchen Zeitraum sich diese Laufzeit erstreckt, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden und kann dem Versicherungsschein entnommen werden. Die ARB (die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen), enthalten alle Vertragsbedingungen, die für alle Versicherer gleichermaßen gelten. In den ARB findet man den Hinweis, dass die Rechtsschutzversicherung für einen vertraglich fest vereinbarten Zeitraum abgeschlossen wird. Diese Laufzeit wird auch als Mindestvertragslaufzeit bezeichnet. Wird die Versicherung mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen, ist in den meisten Verträgen eine automatische Verlängerung der Laufzeit vorgesehen. Um den Rechtschutzvertrag zu beenden ist eine sog. ordentliche Kündigung notwendig. Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Rechtsschutzversicherung stillschweigend um ein weiteres Jahr. Der Rechtsschutzvertrag endet also nicht automatisch nach dem Ende Mindestvertragslaufzeit. Bei anderen Verträgen wiederum ist genau das der Fall. D.h. der Vertrag endet nach Ende der Laufzeit. Bei allen Rechtsschutzversicherungen, die nicht nach einer bestimmten Zeit automatisch enden, ist es empfehlenswert, sich den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses genau zu merken bzw. sich den Termin vorzumerken. Um die Rechtsschutzversicherung zu kündigen, muss die Kündigung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beziehungsweise der entsprechenden Vertragslaufzeit bei der Versicherung eingehen.


Rechtsschutzversicherung Kündigung - 2. Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung

Eine weitere Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung zu kündigen, besteht bei einer angekündigten Beitragserhöhung. Kündigt der Versicherer zum nächsten Turnus bzw. zum nächsten Versicherungsjahr einen höheren Beitrag an, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung zu kündigen. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden.


Rechtsschutzversicherung Kündigung - 3. Außerordentliche Kündigung nach Schadensfallregulierung

Eine weitere Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung zu kündigen, besteht nachdem ein Schadensfall reguliert wurde. Auch wenn der Versicherer trotz berechtigter Ansprüche auf Versicherungsleistung die Deckung teilweise oder ganz ablehnt, hat der Versicherungsnehmer das Recht, fristlos oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Spätestens einen Monat, nachdem der Versicherungsnehmer die Ablehnung erhalten hat, muss er seinem Vertragspartner die Kündigung zukommen lassen. Hat die Versicherungsgesellschaft innerhalb eines Jahres, also von zwölf Monaten zweimal ihre Zustimmung zu Rechtsschutzfällen gegeben, haben beide Parteien die Möglichkeit, vorzeitig den Rechtsschutz kündigen zu können. Wird der Beitrag erhöht, besteht ebenfalls Kündigungsrecht.

 

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