Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

 

Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung

Schadenersatz-Rechtsschutz - Wann greift der Schadenersatz-Rechtsschutz?

Das Rechtsgebiet Schadenersatz-Rechtsschutz zählt zum Bereich Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz. Die Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten bei einem Rechtsstreit, in dem es sich um Schadenersatzforderungen dreht – unabhängig davon, ob die Streitigkeit vor Gericht endet oder ob eine außergerichtliche Einigung erzielt wird. In diesem Zusammenhang kann Schadenersatz entweder für einen materiellen Schaden eingeklagt werden oder auch für eine körperverletzende Handlung in Form von Schmerzensgeld. Außerdem übernimmt die Schadenersatz Rechtsschutz-Versicherung auch Kosten in Fällen, bei denen andauernde Taten durch eine Unterlassungsklage gestoppt werden sollen. Dazu zählen bspw. permanente und wiederholte Ruhestörungen durch Nachbarn oder auch eine dauerhafte Geruchsbelästigung von angrenzenden Betrieben.


Schadenersatz-Rechtsschutz - Private Haftpflichtversicherung - Unterschiede - Ausnahmen
Schadenersatz Rechtsschutz

Zu beachten ist hinsichtlich der Leistungen der Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung, dass keine Schadenersatzansprüche von dritten Personen durch den Schadenersatz-Rechtsschutz abgewehrt werden. Für solche Fälle wird eine Private Haftpflichtversicherung benötigt. Weiterhin leistet der Schadensersatz Rechtsschutz ebenfalls nicht bei Problemen wegen verspäteter oder versäumter Warenlieferungen; auch nicht bei mangelhafter oder beschädigter Ware. Solche Fälle gehören zum Bereich Vertragsrecht und Sachenrecht. Auch andere Rechtsansprüche, die nicht über die Schadenersatz Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können, können jedoch von alternativen Policen innerhalb der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. So fallen bspw. Ansprüche auf Schadenersatz, die von einer Rechtsverletzung an Immobilien und Grundstücken oder Teilen davon herrühren, unter den Wohnungsrechtsschutz und Grundstücksrechtsschutz (WuG). Somit gehören auch solche Sachverhalte nicht in den Aufgabenbereich der allgemeinen Schadenersatz Rechtsschutz Versicherung.


Schadenersatz-Rechtsschutz - Fazit

Die Schadenersatz-Rechtsschutz hilft, wenn der Geschädigte Haftpflichtansprüche - Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden - gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen will - sei es im Prozess oder außergerichtlich. Bei Personenschäden geht es häufig um hohe Streitwerte. Häufig wird in der Praxis über Jahre und teilweise über mehrere Instanzen gestritten. Die Kosten hierfür können existenzbedrohend sein. Eine Schadenersatz-Rechtsschutz tritt bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ein, sowie wenn der Versicherte Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung geltend machen muss.


Schadenersatz-Rechtsschutz beinhaltet im Allgemeinen:


Schadenersatz-Rechtsschutz - Beispiele aus der Praxis

 

 

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